Rechtsberatung für gemeinnützige Vereine und Stiftungen

Fachbereich

Sie wollen sich im sozialen, künstlerischen oder kulturellen Bereich engagieren? Stiftungen und Vereine sind ein nicht wegzudenkender Teil unseres Gemeinwesens und werden vom Staat in besonderer Weise gefördert. Umso wichtiger ist es, alle zivil- und steuerrechtlichen Besonderheiten dieser gemeinnützigen Körperschaften zu beachten.

Wir begleiten Sie beginnend bei der Wahl der geeigneten Rechtsform über die Satzungsgestaltung bis hin zur rechtlichen und steuerlichen Anerkennung – damit Sie sich ganz auf Ihre Vorhaben konzentrieren können. Als Rechtsanwälte und zugleich Steuerberater haben wir die rechtliche und steuerrechtliche Optimierung gleichermaßen im Blick.

Folgende Bereiche bilden die Schwerpunkte unserer Tätigkeit bei den Stiftungen und Vereinen:

  • Gemeinnützige Stiftungs- (auch Verbrauchsstiftungs-) und Vereinssatzungen
  • Satzungen von gGmbHs
  • Geschäftsführungs- und Vereinsordnungen
  • Beratung von Geschäftsführern, Vorständen und Kontrollgremien (Kuratorium, Aufsichtsrat, Beirat u. Ä.)
  • Vorbereitung, Durchführung und Protokollführung von Sitzungen und Gesellschafterversammlungen
  • Verträge mit Sponsoren, Werbepartnern usw.
  • Verträge zwischen gemeinnützigen Körperschaften (von ideeller Zusammenarbeit bis zur Fusion, Verschmelzung oder Spaltung)

Wie können wir Sie unterstützen?

Ihr ANsprechpartner
Dr. Peter Arnhold Rechtsanwalt
Steuerberater
Fachanwalt für Steuerrecht

Sonia Maria van der Smissen Rechtsanwältin
Steuerberaterin

Mark Langenbach Rechtsanwalt
Steuerberater

Dr. Frank Westphal Rechtsanwalt
Steuerberater
Wirtschaftsprüfer