Anwälte für Steuerstrafrecht und Tax Compliance

Fachbereich

In ein Steuerfahndungs- bzw. Steuerstrafrechtsverfahren ist man oft schneller verwickelt, als man denkt – ob als Beschuldigter oder als Zeuge.

Effektive Steuerstrafrechtsverteidigung gehört zu den Königsdisziplinen im Strafrecht und im Steuerrecht. Genau hier liegt eine besondere Expertise von Breidenbach. Wir verbinden das für die Steuerstrafrechtsverteidigung erforderliche Grundlagenwissen im Steuerrecht mit der strafrechtlichen Fachkenntnis.

Im klassischen Steuerstrafrechtsverfahren betreut Sie Breidenbach von der Durchsuchung bis zur Einigung oder, falls eine solche nicht in Betracht kommen sollte, im Rahmen der Strafverteidigung in der gerichtlichen Hauptverhandlung.

In jüngerer Zeit erlangt im Rahmen der Präventivberatung die sogenannte Tax Compliance eine immer umfangreichere Bedeutung. Breidenbach hilft dabei, Risikokonstellationen frühzeitig zu erkennen. Ist es bereits zur Hinterziehung gekommen, bereiten wir für unsere Mandanten strafbefreiende Selbstanzeigen vor.

Folgende Bereiche bilden die Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Steuerstrafrecht:

  • Unterstützung im Zusammenhang mit Maßnahmen der Steuerfahndung (Durchsuchung, Beschlagnahme)
  • Vertretung in strafrechtlichen Ermittlungs- oder Bußgeldverfahren
  • Erstellung von strafbefreienden Selbstanzeigen
  • Tax-Compliance-Beratung

Wie können wir Sie unterstützen?

Ihre ANsprechpartner
Dr. Peter Arnhold Rechtsanwalt
Steuerberater
Fachanwalt für Steuerrecht

Marcus Heinrich Rohner Rechtsanwalt
Steuerberater