Anwälte für Immobilienrecht
FachbereichOb es um die bauliche Erweiterung Ihres Unternehmens geht oder um die Verlängerung bestehender Mietverträge oder um Ihre neueste Projektentwicklung – wir beraten Sie im Zusammenhang mit allen immobilienrechtlichen Fragen und bei komplexen immobilienwirtschaftsrechtlichen Transaktionen. Hierbei lassen wir unser besonderes steuerrechtliches Know-how einfließen, um für Sie ein rechtlich und wirtschaftlich optimales Ergebnis zu erreichen. Steuerrechtliche Fragen in diesem Zusammenhang, insbesondere im Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht, werden dabei selbstverständlich einbezogen und sachgerechten Lösungen zugeführt.
Folgende Bereiche bilden die Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Immobilien- und Immobilienwirtschaftsrecht:
- Gestaltung und steuerliche Optimierung von Grundstückskaufverträgen
- Gesellschaftsverträge für Grundstücksgesellschaften
- Konzeption von Verträgen für Projektentwickler, Bauträger und Erwerber (unter besonderer Berücksichtigung steuerlicher Gesichtspunkte)
- Beratung bei komplexen Immobilientransaktionen (insbesondere Share-Deals und Asset-Deals für Projektentwickler)
- Due-Diligence-Prüfungen mit Bezug zu Immobilien
- (Gewerberaum-)Mietverträge
- Pachtverträge
- Gestaltung der Ankaufs- und Projektfinanzierung (insbesondere in Form von Nachrangdarlehen und sonstigen Finanzierungsformen)
Wie können wir Sie unterstützen?
Ihre ANsprechpartner
Dr. Peter Arnhold
Rechtsanwalt
Steuerberater
Fachanwalt für Steuerrecht
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