Anwälte für Immobilienrecht

Fachbereich

Ob es um die bauliche Erweiterung Ihres Unternehmens geht oder um die Verlängerung bestehender Mietverträge oder um Ihre neueste Projektentwicklung – wir beraten Sie im Zusammenhang mit allen immobilienrechtlichen Fragen und bei komplexen immobilienwirtschaftsrechtlichen Transaktionen. Hierbei lassen wir unser besonderes steuerrechtliches Know-how einfließen, um für Sie ein rechtlich und wirtschaftlich optimales Ergebnis zu erreichen. Steuerrechtliche Fragen in diesem Zusammenhang, insbesondere im Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht, werden dabei selbstverständlich einbezogen und sachgerechten Lösungen zugeführt.

Folgende Bereiche bilden die Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Immobilien- und Immobilienwirtschaftsrecht:

  • Gestaltung und steuerliche Optimierung von Grundstückskaufverträgen
  • Gesellschaftsverträge für Grundstücksgesellschaften
  • Konzeption von Verträgen für Projektentwickler, Bauträger und Erwerber (unter besonderer Berücksichtigung steuerlicher Gesichtspunkte)
  • Beratung bei komplexen Immobilientransaktionen (insbesondere Share-Deals und Asset-Deals für Projektentwickler)
  • Due-Diligence-Prüfungen mit Bezug zu Immobilien
  • (Gewerberaum-)Mietverträge
  • Pachtverträge
  • Gestaltung der Ankaufs- und Projektfinanzierung (insbesondere in Form von Nachrangdarlehen und sonstigen Finanzierungsformen)

Wie können wir Sie unterstützen?

Ihre ANsprechpartner
Dr. Peter Arnhold Rechtsanwalt
Steuerberater
Fachanwalt für Steuerrecht

Marcus Heinrich Rohner Rechtsanwalt
Steuerberater